In der ersten Projektphase wurden im Rahmen einer empirischen Untersuchung zwei Gruppen von Unternehmen befragt. Zum einen Unternehmen, die den „normalen“ Abschreibungsregelungen unterliegen (Stichprobe „Mittlerer Neckar“: 69 Unternehmen) und zum anderen Unternehmen, die besondere Möglichkeiten der Inanspruchnahme höherer Abschreibungen haben (Stichprobe „Zonenrand-Oberfranken“: 89 Unternehmen). Zusätzlich wurden Interviews mit 59 Steuerberatern im Raum Oberfranken durchgeführt. Die Datenanalyse ergab, dass Steuerberater einen potentiellen Einfluß auf alle wichtigen Investitionsentscheidungen nehmen und steuerliche Kriterien bei den meisten Investitionsentscheidungen als ernsthaftes Argument berücksichtigt werden. Die Wertungen erfolgen dabei allerdings weniger über mathematische Modelle der Investitionsrechnung als vielmehr „gefühlsmäßig“. Diese – keinem rationalen Kalkül folgende – Entscheidungsbasis war bei den an die Sonderabschreibungen gewöhnten Unternehmen des Zonenrandgebiets wesentlich stärker ausgeprägt als bei den Unternehmen im Raum „Mittlerer Neckar“. Aufbauend auf der Beobachtung dieser Verhaltensunterschiede wurden in der zweiten Projektphase mittelstandsorientierte Empfehlungen für Verwaltung und Gesetzgebung abgeleitet.