EINE UNTERSUCHUNG VOR DEM HINTERGRUND DER LEISTUNGSSTÖRUNGEN BEIM ONLINE-ERWERB
Die Europäische Kommission hat im Rahmen ihrer Strategie für den digitalen Binnenmarkt angekündigt, gesetzliche Regelungen zum Online-Erwerb von digitalen Inhalten erlassen zu wollen. Dabei soll das Augenmerk auf Leistungsstörungen und entsprechenden Gewährleistungsrechten liegen. Die Regelungen sollen die bestehende Richtlinie zum Verbrauchsgüterkauf (RL 1999/44/EG) ergänzen, die einen Mindestrahmen für die vertraglichen Ansprüche von Verbrauchern beim Kauf körperlicher Gegenstände setzt. Daneben hat sich die Verbraucherschutzministerkonferenz dafür ausgesprochen, eine rechtliche Gleichstellung digitaler und analoger Güter in Bezug u.a. auf das Widerrufsrecht sowie die Übertragbarkeit und Nutzung zu prüfen.
Vor diesem Hintergrund hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz die Projektgruppe Wirtschaftsinformatik des Fraunhofer-Instituts für Angewandte Informatik in Schloss Birlinghoven beauftragt, die tatsächlichen und technischen Gegebenheiten beim Erwerb von digitalen Inhalten zu ermitteln, damit eine Grundlage für mögliche gesetzgeberische Überlegungen bereitsteht, welche in die digitale Binnenmarktstrategie sowie in nationale Maßnahmen eingebracht werden können. Gemeinsam mit der Forschungsstelle für Verbraucherrecht der Universität Bayreuth und der DACS-Laboratories GmbH, Erkrath, wurden zur Ermittlung dieser Gegebenheiten
- eine qualifizierte und repräsentative Verbraucherbefragung
- eine Erhebung bei Unternehmen und Verbänden sowie
- eigene technische (z. B. bezogen auf technische Vorkehrungen zur Beweisbarkeit von Fehlern) und rechtliche (bezogen auf Vertragsbedingungen) Untersuchungen und Auswertungen
durchgeführt.
Im Einzelnen wurde im Rahmen der Verbraucherbefragung über eine Sekundäranalyse sowie Feedbackgespräche mit einzelnen Verbraucherzentralen, dem BITKOM e.V., sowie ausgewählten Unternehmen und Experten die Leistungs-/Funktionsstörungen sachgerecht kategorisiert (fehlerbezogen, produktbezogen). Bevölkerungsrepräsentativ wurden insgesamt 2.402 Verbraucher (Rücklauf: n=1.920) befragt, ob und wie oft welche Leistungs-/Funktionsstörungen aufgetreten sind sowie ob deren Beseitigung aus ihrer Sicht kritisch (mit Skala von sehr wichtig bis völlig belanglos) ist. In den technischen Untersuchungen ging es vor allem um die Beweisbarkeit von Fehlern, um Möglichkeiten zur Behebbarkeit von Störungen und zur Rückübertragung digitaler Inhalte. Weiterhin wurde die Dauer der Nutzbarkeit und Speicherbarkeit digitaler Inhalte erläutert. Insgesamt wurden 16 konkrete Fälle (Use Cases) spezifiziert und technisch untersucht. In den rechtlichen Untersuchungen wurden 21 Bedingungswerke von Anbietern ausgewertet.
Die Studie kann unter http://s.fhg.de/leistungsstoerungen-digitaler-inhalte abgerufen werden.
Am 05.10.2017 gab das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz die Studie zu den digitalen Inhalten offiziell bekannt http://www.stmuv.bayern.de/aktuell/presse/pressemitteilung.htm?PMNr=149/17