Eine Gegenüberstellung der beiden am meisten verbreiteten Gestaltungsformen der betrieblichen Altersversorgung – der Pensionszusage und der Direktversicherung – zeigte, dass eine Vielzahl von Faktoren Einfluss auf die Vorteilhaftigkeit der einen oder anderen Alternative nehmen. Zu nennen sind insbesondere der langfristige Fremdkapitalzins, die Grenzsteuerbelastung des Unternehmens, der gewerbesteuerliche Hebesatz, die Verwaltungskosten sowie der Einkommenssteuersatz des Arbeitnehmers. Es kann festgehalten werden, dass bei beiden Verfahren Eigenkapitaläquivalenz, d. h. letztlich Selbstfinanzierung der Versorgungszusage erreicht werden kann. Es konnte unter Zugrundelegung bestimmter Annahmen ein kritischer Zins errechnet werden, bei dessen Überschreiten die Pensionszusage günstiger wird (im umgekehrten Fall die Direktversicherung). Darüber hinaus ergab eine Betrachtung der Mehrbelastung aus der Anpassung der Betriebsrenten, dass bereits bei einer jährlichen Anpassung von 5 % die Eigenkapitalbelastung um 50 % und mehr steigt. Allerdings kann dieser Mehrbelastung durch das Instrument der „garantierten Anpassung“ entgegengewirkt werden.