Das Projekt gliederte sich in drei Ebenen. Anfänglich wurden die Probleme und Handlungsalternativen bei der Nachfolgeentscheidung dargestellt. Anschließend wurden mögliche gesetzgeberische Modifikationen zur Lösung der Probleme aufgezeigt und schließlich Handlungsempfehlungen bzgl. der Nachfolgeplanung in mittelständischen Unternehmen abgeleitet. Es konnte zunächst festgehalten werden, dass grundsätzlich zwischen einer personen- und unternehmensbezogenen Nachfolgeplanung unterschieden werden kann. Es ergeben sich hierbei die Handlungsalternativen der vorweggenommenen Erbfolge, der Nachfolgemodelle mit Erbeinsatz und Nachfolgemodelle, die mit Eintritt des Erbfalls eine sog. Erbfallschuld begründen, wobei nur erstere einen „gleitenden Wechsel“ ermöglichen kann. Erschwert werden die Planungsüberlegungen allerdings generell durch die teilweise Inkompatibilität von Erbrecht, Familienrecht und Gesellschaftsrecht. Es kann jedoch festgehalten werden, dass steuerliche Überlegungen gerade im Mittelstand von erheblicher Bedeutung sein können, da die Begleichung der Steuerschuld fallweise zur Existenzgefährdung des Mittelstands führen kann. Diese Unverhältnismäßigkeit gibt Anlass zu Lösungsvorschlägen, die darin bestehen könnten, bei betrieblich gebundenem Vermögen den Generationenwechsel im Familienverbund von der Erbschafts- und Schenkungssteuer auszunehmen. Selbst eine solche Gesetzesänderung befreit den Mittelstand jedoch nicht von langfristigen Nachfolgeplanungsüberlegungen. Diese sollten bei der Erfassung des Ist-Zustandes ansetzen, an die sich nach Ermittlung möglicher Handlungsalternativen ein Soll-Zustand anschließen sollte. Als Hilfsmittel könnten Scoring-Modelle dienen. Nach Festlegung auf eine Alternative sollte ein Nachfolge-Controlling eingeführt werden.